In vielen Fällen verlangen Kreditinstitute für die Gewährung eines Kreditantrags verschiedene Sicherheiten, die der Kreditnehmer erbringen muss. Diese können sich je nach Art des Kredits und je nach Kreditangebot sehr stark unterscheiden.
In den meisten Fällen muss der Kreditnehmer einer Schufa-Abfrage zustimmen, welche im Idealfall negativ ausfallen sollte. Des Weiteren verlangen die Kreditinstitute zumeist einen Nachweis der Bonität des Antragstellers, die in Form von Gehaltsabrechnungen belegt wird. Auch sehen es die meisten Kreditgeber gerne, wenn sich der Antragsteller in einem festen Arbeitsverhältnis befindet.
Für viele Kredite mit einer sehr hohen Kreditsumme verlangen die Kreditinstitute teilweise auch die Einsetzung eines Bürgen. Dies ist beispielsweise bei vielen Immobilienkrediten üblich. Bei den meisten Immobilienkrediten wird zudem auch der Wert des Baugrundstücks oder des Eingenheims als Sicherheit eingesetzt und kann der Kreditnehmer beispielsweise aufgrund von einer überraschenden Arbeitsunfähigkeit die Ratenzahlungen für den Kredit nicht mehr aufbringen, wird das Baugrundstück und das Eigenheim vom Kreditgeber versteigert und mit dem Erlös kann die Kreditsumme zumindest teilweise getilgt werden.
Des Weiteren verlangen einige Kreditgeber zudem den Abschluss einer Kapitallebensversicherung, deren Versicherungssumme ebenfalls als Sicherheit für den beantragten Kredit eingesetzt werden kann. Sollte der Kreditnehmer den Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können, da er beispielsweise frühzeitig verstirbt, wird die Versicherungssumme zur Tilgung der Kreditsumme eingesetzt.
