Wohl jeder von uns kennt das Problem: die Parkplatzsuche in unseren überfüllten Innenstädten. Am Ende einer langen und nervtötenden Suche stellt man dann sein Gefährt einfach ab, um die Suche nach einem heiß begehrten Stellplatz abzubrechen. Doch steht auch immer die Frage im Raum, welche Rechte ein Autofahrer grundsätzlich in dieser Situation hat. Bedeutet falsches Parken auch gleichzeitig, unter bestimmten Umständen den Führerschein abgeben zu müssen? Und: wann kann ein falsch geparktes Fahrzeug abgeschleppt werden?
Die wenigsten Zeitgenossen wissen, dass wiederholtes Falschparken sogar zum Verlust des Führerscheins führen kann. Wer regelmäßig falsch parkt und anscheinend alle Knöllchen ignoriert, läuft Gefahr, zum so genannten Idiotentest vorgeladen zu werden. Dahinter verbirgt sich eine medizinisch-psychologische Untersuchung. Schließlich wird davon ausgegangen, dass derjenige, der nicht in der Lage ist richtig einzuparken, auch im fließenden Straßenverkehr keine Ahnung und Fähigkeiten hat. Fällt dann auch noch das Ergebnis der Untersuchungsstelle negativ aus, kann der Führerschein tatsächlich entzogen werden.
Für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr gilt in der Regel eine Verjährungsfrist von drei Monaten. Wird danach ein Bußgeldbescheid erlassen, muss nicht mehr bezahlt werden. Jedoch ist es wichtig, schriftlichen einen Einspruch einzulegen. Wurde ein Bußgeldbescheid innerhalb dieser Frist erlassen, sollte man sich jedoch sicher sein, zum angegebenen Zeitpunkt auch wirklich nicht falsch geparkt zu haben.
Nicht immer klar ist die rechtliche Situation auch, wenn es um das leidige Abschleppen geht. Ein Zettel, dass man gleich wieder komme, reicht nicht aus. Nur wenn für jeden klar erkennbar ist, dass sich der Fahrer in unmittelbarer Nähe zum Fahrzeug aufhält, kann auf das Abschleppen verzichtet werden. In der Regel kann ein Auto immer dann abgeschleppt werden, wenn ein anderer Autofahrer keinen Zugang zu seinem Fahrzeug hat. Doch sollte man bei unklaren Situationen immer die Polizei verständigen, die den Auftrag dazu vergibt. Ansonsten kann der Pfeil auch nach hinten los gehen und die Kosten für den Abschleppdienst müssen selber beglichen werden.
