Wer zum Heer der freiwillig gesetzlich Versicherten gehört, musste sich, wie alle anderen Kassenversicherten auch, auf Neuregelungen zum Jahresbeginn 2009 einstellen. Einheitliche Kassenbeiträge und neue Regelungen beim Krankengeld für Selbstständige haben anfangs für Verwirrung gesorgt.
Seit der Jahreswende müssen nun alle gesetzlichen Krankenversicherungen die Beiträge für freiwillig Versicherte einheitlich berechnen. Bis dahin galt, dass jede Kasse hierbei individuell entscheiden konnte. Wer zur Gruppe der Sebstständigen gehört, die eher einen kleinen Verdienst erwirtschaften, zahlt einen monatlichen Beitrag, als hätten sie Einkünfte in Höhe von 1.890 Euro bei einem ermäßigten Beitragssatz von 14,9 Prozent. Ohne den Beitrag für die Pflegeversicherung ergibt sich somit ein Beitrag in Höhe von 281,61 Euro.
Will ein freiwillig gesetzlich Versicherter von einem Krankengeld profitieren, muss nun bei der Krankenkasse ein spezieller Wahltarif dafür abgeschlossen werden. Verbunden damit ist natürlich ein Extrabeitrag. Doch ab welchem Krankentag nun Geld winkt und wie viel dafür gezahlt werden muss, kann jede Kasse individuell festlegen. Einige Kassen bieten ihren Mitgliedern sogar mehrere Tarife zur Wahl an.
Grundsätzlich erlaubt ist es den Krankenkassen, den Selbstständigen, die sich zusätzlich absichern wollen, eine Waretzeit aufzuerlegen. Konkret bedeutet dies, dass der Versicherungsnehmer zwei, drei oder gar mehr Monate keine Krankengeld erhält, auch wenn er versichert ist. Die Länge dieser Wartezeit kann jede Kasse individuell festlegen, doch gilt auch, dass Selbstständige, die bereits vor dem Jahr 2009 einen Anspruch auf Krankengeld erheben konnten und dies in Verbindung mit einem erhöhten Beitragssatz, nicht mit einer Wartezeit rechnen müssen. Sie sollen einen Wahltarif abschließen können, ohne auf Lücken zu stoßen.
