Wer möchte, dass sein Vermögen nach dem Tod auch in den richtigen Händen landet, sollte sich frühzeitig um seinen Nachlass kümmern und ein Testament anfertigen. Auf diese Weise können Streitigkeiten in der Familie vermieden werden. Kümmert man sich nicht darum, greift generell die gesetzliche Erbfolge.

Möglich ist, ein Testament zu verfassen, oder einen Erbvertrag auszustellen. Doch ist zu bedenken, dass man ein Testament jederzeit wieder ändern kann, während der klassische Erbvertrag bindend ist. Wer sich für das privatschriftliche Testament entscheidet, muss dieses komplett handschriftlich verfasst haben. Wer will, kann dies auch bei einem Notar machen lassen, der dafür jedoch eine Gebühr verlangt. Zum Inhalt eines Testaments gehört, eindeutig zu festzusetzen, wer Nutznießer sein soll. Die zu verteilenden Vermögenswerte müssen ebenso genannt werden, um alle Umklarheiten zu beseitigen.

Wird das Testament bei einem Notar verfasst, wird dieses beim Amtsgericht hinterlegt. Wer dem privatschriftlichen Testament den Vorzug gibt, kann dies dort ebenfalls hinterlegen, was jedoch nicht verpflichtend ist. Ansonsten muss ein Testament einer Person übergeben werden, die eine entsprechende Vollmacht erhält und das Testament bis zum Tode aufbewahrt.

Streitigkeiten lassen sich auch umgehen, wenn man es vermeidet, eine Erbengemeinschaft zu benennen. Vielmehr sollte eine Teilungserklärung vereinbart werden, die exakt festlegt, wer was erbt. Wer vererbt sollte nicht vergessen, dass es ein so genanntes Pflichtteil gibt, das dem Ehepartner und den Kindern zusteht, auch wenn man diese Personen nicht im Testament begünstigt hat. Wer unsicher ist, sollte notfalls einen Fachanwalt für Erbrecht hinzu ziehen, einen Notar oder einen Steuerberater.

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