Millionen von Arbeitnehmer können endlich aufatmen. Für die Jahre 2007 bis 2009 kann der komplette Weg zu Arbeit wieder beim Fiskus geltend gemacht werden. Dann winken wieder 30 Cent pro Kilometer, die man bei der Steuererklärung wieder absetzen kann. So hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, nachdem viele auswärtig arbeitende Menschen eine Klage auf den Weg gebracht hatten. Nicht einverstanden waren diese damit, dass die ersten 20 Kilometer nicht angerechnet werden sollten, wie eine Regelung vorsah.
Zu den Benachteiligten zählten gerade die Berufstätigen, dessen Arbeitsplatz kaum weiter entfernt lag als besagte 20 Kiometer. Sie sollten auf ihren Kosten in voller Höhe sitzen bleiben. Durch den Entscheid des Bundesverfassungsgerichts gilt nun für die Finanzämter, den Steuerpflichtigen alles rückwirkend zu erstatten. Wer für 2007 in seiner Steuererklärung die ersten 20 Kilometer zur Arbeit noch angegeben hatte, kann sich bis Ende des Monats über eine automatische Kostenrückerstattung freuen und dies plus Solidaritätszuschlag.
Schaffen es die Finanzbehörden nicht, bis Ende März zu zahlen, werden sogar Zinsen fällig. Hatte ein Arbeitnehmer seine Kilometer nicht in der Steuererklärung angegeben, kann dies nun formlos beim Fiskus nachgeholt werden. Doch muss man bedenken, dass dieser Nachtrag nur dann finanziell etwas einbringt, wenn die Werbungskostenpauschale in Höhe von 920 Euro überschritten wird.
Wer seine Steuererklärung für 2008 einreichen will, sollte den kompletten Arbeitsweg angeben. Bus- und Bahnfahrer können sich bis zu einer Summe von 4.500 Euro die Fahrtkosten anerkennen lassen.
