Wer in seine Altersvorsorge investieren will, kann mit der Riester- Förderung einen Baustein nutzen, der neben steuerlichen Erleichterungen auch attraktive Zulagen bietet. As förderberechtigt gilt jeder Arbeitnehmer, Beamte und darüber hinaus alle, die in der gesetzlichen Rentenversicherung abgesichert sind und as Pflichtversicherte geführt werden.

Die Riester- Förderung für die private und zusätzliche Rente hat hierzulande schon viele Anhänger gefunden. Im Jahr 2008 wurde die Reister- Rente um einen wichtigen Baustein erweitert. Der Wohn- Riester soll dazu beitragen, eine Baufinanzierung einfacher zu gestalten. Mit Hilfe des Staates kann rückwirkend bis zum 1. Januar 2008 die Tilgung eines Baudarlehens gefördert werden. Zu den Voraussetzungen gehört, dass die Immobilie selber genutzt wird und sich auf bundesdeutschem Boden befindet. Doch gilt als verpfichtend, dass das Darlehen auch von der Bundesanstat für Finanzdienstleistungsaufsicht zertifiziert ist. Bis spätestens zum 68. Lebensjahr mus die Schuld getilgt sein.

Wer seinen Baukredit mit dem Wohn- Riester tilgen will, kann ebenso wie bei der herkömmlichen Riester- Förderung mit allen Zulagen und steuerlichen Erleichterungen rechnen. Als Grundzulage winken Jahr für Jahr 154 Euro. Für jedes Kind, das vor dem Jahr 2008 geboren wurde und zugleich kindergeldberechtigt ist, sind 185 Euro drin. Für den Nachwuchs, der ab 2008 zur Welt kommt, zahlt Vater Staat sogar 300 Euro. Wer die vollen Zulagen nutzen will, muss jährlich vier Prozent vom Jahresbruttoeinkommen abzüglich der Zulagen in die Tilgung des Immobiliendarlehens investieren. Niemand sollte auf diese Fördervariante des Staates verzichten, wenn man einerseits eine Rente und andererseits eine Erleichterung für das Baudarlehen benötigt.

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