Spätestens nach den Rentendiskussionen um die Jahrtausendwende und auch heute noch durch tägliche Meldungen in den Medien, dürfte jedem Bürger der Republik klar sein, dass der Lebensstandart im Alter nicht durch die staatliche Rente gesichert ist. Die sogenannte Versorgungslücke wird immer größer. Wer heute nichts tut um diesem Umstand in Bezug auf die Altersvorsorge entgegenzuwirken läuft Gefahr im Alter ein würdeloses Dasein zu fristen.

Während heutige Versicherte noch mit einem Rentenniveau von ca. 70 %  bezogen auf ihr letztes Nettobehalt rechnen können wird dies in 20 Jahren auf 50 bis 55% absacken. Der Staat unterstützt seine Bürger deshalb seit dem Jahr 2002 aktiv mit der Einführung der  Riester Rente. Durch diese staatlich geförderte Zusatzrente soll ein Teil der Versorgunglücke geschlossen werden. Doch wieviel erhält der Sparer denn nun vom Staat? Man kann für das Jahr 2008 folgendes Rechenbeispiel anstellen: Ein Arbeitnehmer, verheiratet, zwei Kindern mit einem sozialversicherungspflichtigem Einkommen von 30.000 € und seine nicht berufstätig Frau (nicht sozialversicherungspflichtig) spart insgesamt (Eigenbeitrag + Zulagen) die erforderlichen 4 % (= 1200 €).Damit erhält es vom Staat Zulagen von insgesamt 678 € (2 x 154 € für Mann und Frau + 2 x 185 € für die Kinder). Der Eigenbeitrag liegt bei nur 522 € (1.200 € – 678 €). Die Zulage macht also mehr als die Hälfte der Sparsumme aus.

Ein kleines Rechenexempel das beweist, dass sich die Riester Rente durchaus lohnen kann, was übrigens nicht nur für eine private Riester Rente, sondern auch für eine betriebliche Form, wie zum Beispiel eine Direktversicherung gilt.

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